EIN- und AUSREISEBESTIMMUNGEN für unsere Zielländer, bei Buchung einer Pauschalreise aus unserem aktuellen Katalog
(nur gültig für österreichische und deutsche Staatsbürger - Änderungen jederzeit vorbehalten)
- Seit dem 15. Juni 2009 werden – auch für Kinder – ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Wie bisher werden bei Kindern unter zwölf Jahren die Fingerabdrücke nicht erfasst.
Hinweis: Besteht bereits eine noch bis zum 15. Juni 2012 gültige Kindermiteintragung und wird ein eigener Reisepass für das Kind beantragt, streicht die Passbehörde von Amts wegen das Kind aus dem Reisepass oder den Reisepässen, in denen es miteingetragen ist. Auch wenn eine gültige Kindermiteintragung besteht, benötigen Sie für die Einreise einen gültigen Lichtbildausweis für das Kind!
Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige
• für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: zwei Jahre
• für Kinder von zwei bis zwölf Jahre: fünf Jahre
• für Kinder ab zwölf Jahre: zehn Jahre
Wird ein Kinderpass mit Chip beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab zwölf Jahre werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Der Reisepass muss generell noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig sein. Wenn Sie kein komplettes Pauschalpaket mit Flug und Hotel, oder für eine Reise nach Syrien oder Libyen nur Flüge und Hotels ohne Besichtigungen buchen, bitten wir Sie zu beachten, dass wir kein Visum arrangieren können. In diesem Fall wenden Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt an die diplomatische Vertretung des gewählten Reiselandes und beantragen dort das Einreisevisum.
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Visa- und Einreisebestimmungen selbst verantwortlich. Da sich diese Bestimmungen manchmal kurzfristig ändern können, sind die jeweils aktuellen Visa- und Einreisebestimmungen bei Buchung im Reisebüro zu erfragen.
Für Reisen nach Libyen, Syrien, Libanon, Qatar, Kuwait, in die V. A. Emirate und in den Jemen darf KEIN israelischer Stempel im Reisepass enthalten sein!